No to Racism. Grundlagen für eine rassismuskritische Schulkultur

Rahel El-Maawi, Mani Owzar und Tilo Bur

Sprache und Sein

Kübra Gümüsay

Exit Racism

Tupoka Ogette
BÜCHERELISTE

Statuten

Des Verein Diversum mit Sitz in Zürich ZH
Artikel 1 – Name und Sitz
Unter dem Namen Diversum besteht mit Sitz in Zürich ZH ein Verein im Sinne von Art. 60 ff.des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
Artikel 2 – Zweck
Der Verein bezweckt:

• einen «Safer Space» für rassismusbetroffene Menschen aller Geschlechter zu schaffen
• die Ausarbeitung eines rassismuskritischen Workshop- und Weiterbildungsangebots für Schulen undandere Organisationen um die Einhaltung der Menschenrechte zu fördern
• rassismuskritische Events für interessierte Personen zu organisieren

Der Verein verfolgt keine kommerziellen oder Selbsthilfe-Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich und unbezahlt tätig.
Artikel 3 – Mittel
Die Mittel des Vereins zur Verfolgung des Vereinszwecks bestehen aus:
• Den Mitgliederbeiträgen, welche von der Vereinsversammlung auf Antrag des
Vorstandes festgesetzt werden
• Einnahmen aus eigenen Vereinsaktivitäten
• Spenden (Sponsorengelder, Schenkungen, Vermächtnisse)
• Stiftungsgelder
Der Verein widmet seine sämtlichen Mittel ausschliesslich und unwiderruflich der Verfolgung
des gemeinnützigen Zwecks gemäss Artikel 1. Diese Bestimmung kann weder aufgehoben
noch abgeändert werden.
Artikel 4 – Mitgliedschaft
Passivmitglieder des Vereins können natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen werden. Die Anmeldung zur Mitgliedschaft hat schriftlich an den Vorstand zu erfolgen, der über die Aufnahme endgültig entscheidet.

Aktivmitglieder des Vereins können Personen werden, wenn sie für sechs Monate eine aktive Rolle im Verein einnehmen, und zwar wenn eine Mehrheit der bestehenden Aktivmitglieder zustimmt. Die Aktivmitgliedschaft besteht jeweils für ein Jahr und erneuert sich bei aktiver Beteiligung automatisch. Ohne aktive Beteiligung geht sie wieder in eine Passivmitgliedschaft über.

Mitgliederbeiträge
Mitgliedschaft kostet ab 60 CHF
Reduzierte Mitgliedschaft (AHV, IV, Lernende, Studierende und sonstige Personen mit geringem Einkommen) kostet 40 CHF
Vorstandsmitglieder sind während ihrer Amtszeit vom Mitgliederbeitrag befreit.
Artikel 5 – Austritt und Ausschluss
Der Austritt aus dem Verein ist per Ende Jahr möglich.

Der Vorstand kann ein Mitglied, das den Interessen des Vereins zuwiderhandelt ausschliessen. Der Ausschluss erfolgt durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes. Gegen einen Ausschliessungsbeschluss des Vorstandes kann das ausgeschlossene Mitglied innert 30 Tagen seit der schriftlichen Mitteilung desselben an die nächste Vereinsversammlung rekurrieren. Der Rekurs ist dem Vorstand einzureichen. Die Vereinsversammlung entscheidet mit einer Mehrheit von einer Stimme mehr als die Hälfte der anwesenden Mitglieder definitiv über den Ausschluss. Der Rekurs hat keine aufschiebende Wirkung.
Artikel 6 – Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:

a) die Vereinsversammlung
b) der Vorstand
c) die Geschäftsstelle
d) die Revisionsstelle
Artikel 7 – Die Vereinsversammlung
Die Vereinsversammlung ist das oberste Organ des Vereins. In ihre Kompetenz fallen insbesondere:

1. Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes;
2. Abnahme des Jahresberichts des Vorstands und der Vereinsrechnung;
3. Déchargeerteilung an den Vorstand;
4. Festsetzung der von den Mitgliedern zu leistenden Beiträge;
5. Beschlussfassung über Änderung der Statuten;
6. Beschlussfassung über Ausschlussrekurse;
7. Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins;
8. Beschlussfassung über weitere Geschäfte, welche vom Vorstand oder von Mitgliedern beantragt wurden.
Artikel 8 – Einberufung der Vereinsversammlung
Die Vereinsversammlung wird auf Beschluss des Vorstandes schriftlich unter Beilage der Traktandenliste einberufen. Einladungen per E-Mail sind gültig. Sie muss ferner einberufen werden, wenn ein Fünftel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der zu behandelnden Geschäfte verlangt.

Die ordentliche Vereinsversammlung findet jährlich einmal statt, und zwar spätestens sechs Monate nach Abschluss des Vereinsjahres.

Die Einberufung hat bei ordentlichen Vereinsversammlungen wenigstens 14 Tage, bei ausserordentlichen wenigstens 7 Tage vor der Versammlung zu erfolgen. Sie muss die Verhandlungsgeschäfte enthalten. Die Einberufung kann per Email erfolgen. Traktandierungsanträge von Mitgliedern sind dem Vorstand mindestens ein Monat vor der Versammlung einzureichen.
Artikel 9 – Stimmrecht und Beschlussfassung
An der Vereinsversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme. Die Vereinsversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht die Wahlen mit dem absoluten Mehr der anwesenden Stimmberechtigten (eine Stimme mehr als die Hälfte der anwesenden Mitglieder).
Artikel 10 – Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst.

In die Kompetenz des Vorstandes fallen insbesondere:

1. Vorbereitung der Vereinsversammlung;
2. Vollzug der Beschlüsse der Vereinsversammlung;
3. Beschluss über die Aufnahme und den allfälligen Ausschluss von Vereinsmitgliedern;
4. Behandlung von Anregungen, Anträgen und Beschwerden der Vereinsmitglieder;
5. Aufstellung von Budget und Jahresrechnung;
6. Verwaltung des Vereinsvermögens;
7. Tätigkeit in Bezug auf die Erfüllung des Vereinszweckes;
8. Einsetzung und Überwachung der Geschäftsstelle.

Im Übrigen stehen ihm alle weiteren Befugnisse zu, die nicht ausdrücklich durch das Gesetz oder die Statuten einem anderen Vereinsorgan vorbehalten sind.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Korrespondenzweg (auch E-Mail) gültig.

Die Mitglieder des Vereinsvorstands sind ehrenamtlich und unentgeltlich tätig und haben grundsätzlich nur Anspruch auf Entschädigungen ihrer effektiven Spesen und Barauslagen. Für besondere operative Leistungen in einem begrenzten Umfang einzelner Vorstandsmitglieder kann eine angemessene Entschädigung ausgerichtet werden.
Artikel 11 – Geschäftsstelle
Der Verein betreibt eine vom Vorstand eingesetzte ständige Geschäftsstelle. Die Geschäftsführer*in leitet die Geschäftsstelle des Vereins. Ihr obliegt die operative Geschäftsführung für die Tätigkeit des Vereins. Die Aufgaben und Kompetenzen der Geschäftsstelle werden in einem Reglement festgehalten, welches vom Vorstand verabschiedet wird. Die Geschäftsleitung kann an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teilnehmen.
Artikel 12 – Die Revisionsstelle
Die Mitgliederversammlung wählt mindestens ein*en Rechnungsrevisor*in oder eine juristische Person, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.

Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht.

Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist möglich.
Artikel 13 – Vertretung und Zeichnungsberechtigung
Nach aussen wird der Verein durch den Vorstand vertreten. Der Vorstand bestimmt die Zeichnungsberechtigung kollektiv zu zweien.
Artikel 14 – Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung seiner Mitglieder ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Artikel 15 – Auflösung und Liquidation
Zur Auflösung des Vereins bedarf es der Zustimmung von einer Stimme mehr als die Hälfte der an der Vereinsversammlung anwesenden Mitglieder des Vereins. Wird die Auflösung beschlossen, so ist die Liquidation vom Vorstand durchzuführen, wenn die Vereinsversammlung nicht besondere Liquidator*innen ernennt.

Das nach Bezahlung aller Schulden und sonstiger Abgaben und nach Begleichung
anderweitiger Verpflichtungen verbleibende Reinvermögen, ist einer steuerbefreiten dem
Vereinszweck entsprechender gemeinnützigen Organisation zuzuführen. Die
Generalversammlung entscheidet auf Vorschlag des Vorstandes. Diese Bestimmung kann
weder aufgehoben noch abgeändert werden.
Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 27.9.2019 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

Diese Statuten ersetzen die Statuten vom 26.5. 2021 und treten am 19.5.2022 in Kraft.

Zürich, 19.5.2022

Die Vorstandsmitglieder

Tilo Bur
Sherin Attoun
Mani Owzar